Hunde
Im Kanton Schwyz
gilt in öffentlichen Anlagen, auf öffentlichen Wegen und im Strassenverkehr
eine gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. Ausgenommen sind Hunde beim Viehtrieb.
Aus Rücksicht auf die reichhaltige Tierwelt der Region bitten wir Sie höflichst, Ihren Hund nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
Auch die Murmeli sind Ihnen dankbar für Ihr Verständnis. |